Was muss man bei Krankenfahrten beachten?

posted am: 6 Juli 2021

Am nächsten Tag steht eine Fahrt zur ambulanten Behandlung an. Für einen anderen Gast kommt eine ärztlich verordnete Fahrt nach einem stationären Aufenthalt in Betracht. Meistens finden diese mit einem Taxi statt. Es handelt sich um Krankenfahrten, bei denen der Patient nicht durch eine medizinisch versierte Pflegekraft begleitet werden muss. Grundsätzlich werden diese Fahrten von professionellen Unternehmen durchgeführt.
Diese Krankenfahrten gehören zu ambulanten Behandlungen und sind bei eingeschränkter körperlicher Mobilität eine sinnvolle Option. Sie lassen sich mithilfe der Verordnung zur Krankenbeförderung auch durch die Krankenkasse finanzieren. Deshalb nehmen die Krankenkassen diese Angebote auch in ihre Leistungskataloge auf. Von diesen Möglichkeiten sind jedoch die Fahrten ausgeschlossen, bei denen der Patient lediglich eine Verordnung oder einen Befund vom Arzt abholen möchte. Hier ist nicht von einem vereinbarten Termin auszugehen.
Doch nicht nur ambulante Behandlungen oder Operationen werden unter dem Begriff der Krankenfahrten geführt. Hierzu zählen auch Therapien beim Psychotherapeuten, Zahnarzt oder Ergotherapeuten.
Während bei einer Fahrt von der Klinik zur Wohnung des Patienten im Allgemeinen keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig ist, verhält es sich bei der Ergotherapie oft anders. Hier muss der Arzt im Vorfeld die Notwendigkeit der Fahrt feststellen und sie bei der Krankenkasse beantragen.
Mittlerweile können Patienten, die öffentliche Verkehrsmittel oder das private Auto nutzen, die damit verbundenen Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Eine ärztliche Verordnung ist oft nicht erforderlich.
Wer die Krankenfahrten beantragen darf, hat oft eine eingeschränkte Mobilität. Zu ihr zählen Schwerbehinderte mit jeweils einem eindeutigen Merkmal, das jeweils in den Ausweis eingetragen wird. Dazu kommen Pflegebedürftige, die einer höheren Pflegestufe angehören. Genauso wichtig sind die dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigungen. Zu den wesentlichen Fahrten zählen diejenigen, bei denen die Patienten zu Dialyse- und Chemotherapie befördert werden.
Allerdings bedürfen diese Fahrten einer zwingenden medizinischen Notwendigkeit, die von einem Arzt bescheinigt werden muss. Dafür stellen die Krankenkassen spezielle Formulare bereit, die vom Mediziner ausgefüllt und zeitnah eingereicht werden müssen. Erst wenn die schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse vorliegt, darf der Patient die Fahrten antreten. Das ist auch den Taxiunternehmern bekannt, die die jeweilige Bescheinigung vor dem Antritt der Reise benötigen. Sie berechnen dem Patienten nur die persönliche Zuzahlung und rechnen nach der letzten Strecke die noch offene Forderung direkt mit der Krankenkasse ab.
Es kann jedoch vorkommen, dass der Taxifahrer die Bescheinigung der Krankenkasse ablehnt und direkt mit dem Patienten abrechnen möchte. Sollte dieser Fall eintreten, hat der Fahrgast zwei Möglichkeiten. Entweder sucht er sich ein neues Taxiunternehmen oder bezahlt die Rechnung selbst. Im Anschluss reicht er die Quittung bei der Krankenkasse ein und erhält eine Erstattung unter Abzug des Selbstkostenanteils.
Alternativ zu diesen kann ein Krankentransport infrage kommen. Dieser ist immer genehmigungspflichtig. Hier befindet sich der Patient während der gesamten Fahrt in der Obhut von Ärzten oder ausgebildeten Pflegekräften. Diese Option ist erforderlich, wenn der Erkrankte nicht mehr aus eigener Kraft ins nächste Krankenhaus fahren kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Krankenfahrten-Nord GmbH.

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